Neues Energielabel

Neues Energielabel

Die Europäische Kommission hat mehrere Verordnungen zur Energieeffizienz überarbeitet. Unter anderem wurde das Aussehen des bekannten Energielabels geändert und die Anforderungen an die Energieeffizienz verschärft.

Die neuen Energieetiketten werden am 1. März 2021 für die folgenden Produkte in Kraft treten:

  • Fernsehgeräte (aktualisiert) und Monitore (neu)
  • Geschirrspülmaschinen (aktualisiert)
  • Kühl- und Gefrierschränke (inkl. Weinkühlschränke, Minibars) (aktualisiert)
  • Waschmaschinen und Wäschetrockner (nicht Wäschetrockner) (aktualisiert)
  • Gewerbliche Kühlschränke mit Direktverkaufsfunktion (neu)
  • Beleuchtungsprodukte (Lampen aktualisiert, Leuchten neu, ab 1. September 2021)

Die wichtigsten Änderungen in den sechs neuen Verordnungen sind folgende::

  • Die Wiedereinführung der ursprünglichen Skala A-G und die Abschaffung der verwirrenden Energieklassen A+, A++ und A+++. Das heißt, die effizientesten Geräte auf dem Markt erhielten die Klasse A.
  • Ein bisheriges A+++-Gerät kann ab Frühjahr 2021 die Energieklasse B, C oder weniger haben. Es gibt also einen Anreiz, in Zukunft neue, effizientere Geräte zu entwickeln.
  • Die Neuskalierung geht mit strengeren Effizienzanforderungen einher. Bei Beleuchtungsprodukten beispielsweise kann mit Effizienzsteigerungen von bis zu 70 % gerechnet werden.

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